Der aktuelle Rechts- und Steuertipp*

Stand: 12.02.2024 |  * ohne Gewähr


Besser mit 60 noch wie 20 sein als mit 20 wie 60!

Auch "Alte" können "jung" und "dynamisch" sein - zumindest darf sich jede Altersgruppe angesprochen fühlen, wenn es diese beiden Eigenschaften in einer Stellenanzeige besonders hervorgehoben werden.

Der Satz in der Anzeige sei insgesamt und in seinem Standort in der Anzeige zu würdigen. Dies gelte vor allem dann, wenn die konkreten Anforderungen an die Bewerber seien in einem gesonderten Absatz sachlich und klar beschrieben werden.

Im konkreten Fall hatte eine Kfz-Werkstatt neun Mitarbeiter, von denen eine Aushilfe 19 Jahre alt war, vier Mitarbeiter um die 60 und die weiteren vier um die 40.

Beworben hatte sich ein 50-Jähriger und ein 48-Jähriger. Genommen wurde der 48-Jährige, woraufhin der 50-Jährige wegen Altersdiskriminierung auf Schadensersatz klagte - erfolglos. 

Konsequenzen aus diesem Szenario für Sie:

Der "verständige" Leser verstehe, was der Arbeitgeber mit dem Wunsch nach "jungen" und "dynamischen" Mitarbeitern ausdrücken wolle (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.10.2023 - 2 Sa 61/23). 

Wer aber ganz sicher gehen will, dass seine Anzeige nicht missverstanden werden kann, sollte dem "jung" ein "egal, wie alt Sie sind" hinzufügen. Von dem Zusatz "egal, wie alt Du bist", sollte besser Abstand genommen werden, denn das könnte (böswillig) schon wieder als "nur unter Jungen gebräuchlich" angesehen werden